Putins Anti-NGO-Gesetz, der Espionage Act der USA und die deutsche Verfassung

Putins Anti-NGO-Gesetz, der Espionage Act der USA und die deutsche Verfassung

Putin ist auf dem Weg zum autoritären Herrscher. Sein neues Demonstrationsgesetz, bei dem Oppositionelle finanziell harte Strafen erwarten müssen und das neue Anti-NGO-Gesetz sind Ausdruck dessen. Vor allem bei letzterem werden Menschen,die in NGOs arbeiten und Geld aus dem Ausland bekommen als „ausländische Agenten“ angesehen und können dementsprechend juristisch sonderbehandelt werden. Nachdem es mit US- Hilfe überall sanfte Revolutionen gab, werden diese Kräfte wohl als Einmischung in innere Angelegenheiten angesehen. Ein Anti-NGO-Gesetz hat auch die ägypitsche Militärjunta erlassen, u.a. gegen die Konrad-Adenauer-Stiftung. Ähnliches ist aber auch in den USA in Diskussion—unter dem Namen „Espionage Act“ und könnte gleich viel globalere Folgen haben. Aufhänger ist Julian Assange und Wikileak, die u.a. Pentagoninformationen ins Internet stellten. Die USA versuchen nun Assange nach Schweden ausliefern zu lassen und ihn dann in die USA zu bekommen, um ihn dann den Prozess zu machen. Während die US-demokratische Seite noch eine lange Freiheitsstrafe fordert, gibt es Stimmen auf der republikanischen Seite wie Newt Gingricht, die Assange nach dem Espionage Act verurteilen wollen, diesen wieder inkraft setzen wollen und für Assange die Todesstrafe fordern. Wohlgemerkt: Julian Assange ist kein US-Bürger, soll aber nach Ansicht der Hardliner auf der republikanischen Rechten wie ein solcher abgeurteilt werden können. Das heisst: Jeder könnte als ausländischer Agent gegen US-Interessen weltweit belangt werden. Da ist Putin doch zurückhaltender, da er sein Anti-NGO-Gesetz nur auf russische Staatsbürger beschränkt. Grundsätzlich besagt aber der Espionage Act, dass wenn US-Bürger nicht nach nationalen Interesse agieren und fragwürdige Beziehungen zu ausländischen Organistionen oder Staaten unterhalten, diese auch als „ausländische Agenten“ angesehen werden können—mit allen juristischen Folgen, die dies hätte– bis eben hin zur Todesstrafe. Wenn man sich mal überlegt, wenn es in Deutschland solch einen „Espionage Act“ oder solch ein NGO-Gesetz ala Putin gebe, würden ja auch viele Deutsche als „ausländische Agenten“behandelt. Sei es jetzt die Teilnehmer von Bilderbergertreffen, die Atlantikbrücke,die Europaunion, die Paneuropaunion, die ganzen Freundschaftsgesellschaften (inklusive Peter Scholl-Latour als Präsident der deutsch-arabsichen Freundschaftsgesellschaft oder die Freunde von der deutsch-israelischen Freundschaftsgesellschaft mit Ex-Aussenminister und Ex-BND-Chef Kinkel), Green Peace, Amnesty International,etc. Verfassungsfeinde gebe es dann viele und der Verfassungsschutz hätte dann wesentlich mehr zu tun, zumal in oberen Etagen.Aber anders als in den USA und in Russland ist dies eher unwahrscheinlich, da ja die deutsche Verfassung selbst zugunsten einer europäischen Verfassung zur Disposition steht. Mal sehen, ob es dann einen EU-Espionage Act gibt, der alle bestraft, die gegen EU-Interessen sind—nach innen und nach aussen.

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