ARD: „Terror“von Ferdinand Schirach-der Volksgerichtshof tagt

ARD: „Terror“von Ferdinand Schirach-der Volksgerichtshof tagt

Gestern lief das Theaterstück „Terror“von Ferdinand Schirach, als ARD-Film produziert von Lars Kraume („Der Staat gegen Fritz Bauer“, Tatort) zu bester Sendezeit.Hierbei wurde ein Prozess durchgespielt gegen einen Luftwaffenpiloten, der entgegen dem ausdrücklichen Befehl seiner Vorgesetzten ein von islamistischen Terroristen gekapertes Zivilflugzeug abschiesst, da dieses trotz Abdrängens und Warnschuss Kurs auf das mit 70 000 Menschen vollbesetzte Müchner Olympiastadion nimmt, zumal der Terrorist auch das Attentat prinzipiell ankündigt. Darf man 164 Leben auslöschen, um 70 000 zu retten? Held oder Massenmörder? Schuldig oder nicht schuldig? Ein klarer Fall, aber meiner Ansicht nach eben sehr tendenziös und suggestiv, denn der geschilderte Fall ließ den Zuschauern kaum eine andere Wahl, als für „nicht schuldig“zu stimmen, was diese zeitgleich in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Zustimmungsquoten von 83% – 87% taten. Interessant war auch, dass die Zustimmung vor den Pariser Terroranschlägen bisher nur bei 54% lag, also die Meinung eher gespalten war, nun aber im Zuge des islamistischen Terrors die Meinungen eindeutiger sind. Das zeigt schon einen Stimmungswandel, der auf Ängsten beruht, die nun weidlich ausgenützt werden.

Verschwiegen wurde aber zum einen bei dieser Fragestellung, dass es auch die Möglichkeit juristisch gegeben hätte, den Piloten schuldig zu sprechen, er aber durch Berücksichtigung seiner Motive ein mildes, mehr symbolisches Urteil zu erwarten gehabt hätte, also quasi straffrei hätte rausgehen können. Ebenso wurde nicht thematisiert, dass er einen Befehl aufgrund selektiver Information verweigerte, obgleich seine Vorgesetzten eben aufgrund eines umfassenderen Informationsbildes klar zweimal den Nichtabschuss befohlen haben. Vielleicht war das Stadion ja inzwischen auch schon evakuiert oder bestanden andere Handlungsoptionen der Vorgestzten, von denen der Untergebene und das letzte Teil der Befehlskette nichts wusste. Egal, all dies wurde bei Schirachs Top- oder-Flop- Theaterstück ausgeklammert, um eben ein klar tendenziöses Urteil zu fabrizieren, zumal unter millionenfacher Volksabstimmung eines Schöffengerichts, das nur über binäre Entscheidungssituationen abstimmen konnte.Zumal auch ohne Diskussion, sondern im 10- minütigen Schnellschuss und Standurteil.

Zumal: Was aber, wenn die Situation nicht so eindeutig ist?Verteidigungsminister  Jung meinte in der daran anschließenden „Hart, aber fair“-Sendung, dass man dererlei Fälle 25 mal im Jahr habe, wobei bei 6 Terrorverdacht bestehe und da habe man die Flugzeuge nicht heruntergeschossen. Auch das Voting dauerte gerade mal 10 Minuten, wenn überhaupt–also ein Schnellgericht.Die FAZ meint, dies sei kein Populismus, da bin ich aber anderer Meinung.Der ehemalige FDP- Innenminister Gerhard Baum fragte dann auch richtig, was man als nächstes thematisieren werde: Die Rettungsfolter? Hier werde mit billigstem Populismus die im Grundgesetz verankerte Würde des Menschen ausgehebelt. Wenn man das Verrechnungsverbot bei Menschenleben aufhebe, wäre dies ein Präzedenzfall, der dann auch auf andere Gebiete wie Euthanasie, Organspende und Folter ausgeweitet werden könne.

Jung wiederum argumentierte, dass die bedrohten Menschen im Stadion auch Menschenwürde hätten, die zu beachten sei und es sich um einen übergesetzlichen Notstand handele, der nur in Extremfällen und als Ausnahme angewandt würde. Ich selbst hätte in dem konkret geschilderten Fall auch für unschuldig gestimmt, aber dennoch bleibt der populistische und suggestive Rahmen kritikabel, der die Antwort und das Urteil recht eindeutig vorherbestimmte. Was aber, wenn der Fall in der Realität nicht so eindeutig ist?

Vom bequemen Fermsehsofa eine Entscheidung zu treffen, die ohne reale Konsequenzen bleibt, ist etwas anderes, als in einer solchen Situation Entscheidungsträger zu sein, dessen Urteil über reale Menschenleben entscheidet. Wobei richtig ist, dass die Entscheidung von den verantwortichen Politikern getroffen werden sollte und nicht dem Bundesverfassungsgericht oder unteren Ebenen der Befehlskette aufgebürdet werden sollte. Und solch ein Abschuss sollte auch letztes Mittel der Staatsraison sein, da dies sonst eine Einladung an alle Terroristen sein würde, ein neues 9-11 zu produzieren, wenn man die Gewissheit hätte, ohnehin nicht abgeschossen werden zu können.Das wäre dann eine wehrlose statt eine wehrhafte Demokratie,In dieser Klarheit sagt dies aber bisher kaum ein Politiker, um nicht als Unmensch im Gutmenschendeutschland dazustehen. Nach der Sendung nun vielleicht doch.

Dennoch:Mittels dem Fernsehvoting dürfte das Staatsfernsehen nun die Volksmeinung akklamiert haben und sich vielleicht Politiker nun aus der Deckung trauen. Sieht eher wie eine selbstreferentielle Selbstermächtigung im Zusammenspiel zwischen Politik und Staatsfernsehn aus, das Stimmung macht und dazu recht eindeutig konstruierte Ausnahmezustände im Sinne einer Generalbevollmächtigung mittels dirketer Demokratie inszeniert. Heribert Prantl sprach nicht umsonst vom „Populistenporno“, der eine Art Volksjustiz nach gesundem Volksempfinden etabliere.interessant wäre auch einmal gewesen, wie wohl der Gerichtsprozess abgelaufen wäre, wenn das Flugzeug ins Olympiastadion gestürzt wäre–ob man dann nicht Unterlassung und die bewusste Inkaufnahme von Massenmord kritisiert hätte. Wie hätte Baum dann argumentiert? Grundgesetz eingehalten, Patient tot. Gerade auf diesen Plot und diese Fragestellung war aber der gesamte Einzelfall inszeniert.

Dennoch sind Baums Bedenken wichtig, denn es handelt sich hier um eine Ausnahmesituation. Was er befürchtet, ist, dass die Aufhebung des Verrechnungsverbots von Menschenleben dann eine Art Präzedenzfall wird, der verallgemeinert wird und dann auch auf schon nicht eindeutige Fälle und andere Gebiete wie Sterbehilfe/Euthanasie, Folter, Organtransplatationen, etc. ausgeweitet wird. Zumal eben auch Hitler den Reichstagsbrand dazu nutzte das Ermächtigungsgesetz (gegen Stimmen der SPD) mit Berufung auf den nationalen Ausnahmezustand durchzusetzen und damit seine Diktatur errichtete.Das ist der Grund für Baums BERECHTIGTE Bedenken, aber er hat dies nicht klargemacht, sondern erschien wie ein weltfremder Prinzipienreiter, der leichtfertig 70 000 Menschen ermorden lassen würde, zumal auch noch sehr eingeschnappt und introvertiert.Andere Gründe zu einem anderen als dem Volksgerichtsurteil zu kommenden Gründe sind schon weiter oben gegeben worden, aber all dies war nie ein Punkt der Erörterung.

Aufgrund dieses Fernsehtheaterstücks des Staatsfernsehens, das auf innere Militarisierung orientieren will, saß mehr ein Grundgesetzverteidiger wie Gerhardt Baum wegen potentiellen Massenmordes auf der Anklagebank als der fiktive Pilot und das war auch bewusst gewollt.So aber erschien es: Diese grundgesetzliche Sau opfert da 70000 plus 174 ohnehin abgeschriebene Menschenleben und ist der Antimensch und nur noch elfenturmmäßige Theoretiker, der den Volkszorn ordentlich hochkochen lassen kann und auch tat.

Das inszenierte Staatsfernsehnstück samt direkter Demokratie, also gesundem Volksempfinden und medialem Schöffengericht, also Volksgerichtshof soll gedanklich die zunehmende Militarisierung nach innen, wie nach außen mit allen einhergehenden Sicherheitsgesetzen zügig propagieren–vom neuen BND-Gesetz bis zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren, wie auch nach außen und dabei alle bisher vom Grundgesetz behinderten Eingreifsmöglichkeiten und Gewissensbedenken zügig beseitigen, um quasi Blankoschecks für das Supergrundrecht auf Sicherheit zu erlangen, das keine Bürgerrechte mehr kennt.

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