Der Fall des Osama Bin Laden-Leibwächters Sami A.–über die Grenzen des Rechtsstaats

Der Fall des Osama Bin Laden-Leibwächters Sami A.–über die Grenzen des Rechtsstaats

Der Fall des Osama Bin Laden- Leibwächters Sami A. erregt die Öffentlichkeit. Zum einen ist es den meisten Deutschen nicht vermittelbar, warum ein derartiger hochrangiger Gefährder frei herumlaufen kann, Sozialhilfe erhält, weiter für seinen Dschihhad Propaganda machen kann und vielleicht auch noch das nächste Attentat begehen könnte. Ging es nach den meisten Deutschen, würden sie Sami A. inhaftieren oder aber ausweisen. Der deutsche Rechtsstaat aber hat entschieden, dass Sami A, nicht abgeschoben werden soll. Ein Gericht hat ein dahingehendes Urteil erlassen, das die Abschiebung verbot, da Foltergefahr in Tunesien bestehe, was aber von der Ausländerbehörde ignoriert wurde und Samir A, nach Tunesien ausgewiesen wurde. Die Behörde stellt dies so dar, als ob ihr das Gerichtsurteil nicht bekannt gewesen und zu spät zugänglich gemacht worden wäre, andere vermuten gar ein bewusstes Manöver von Innenminister Seehofer, um wieder ein Wahlkampfthema zu haben und Volkes Stimme der absehbaren Empörung für seine CSU zu nutzen. Die Frage ist, ob hier bewusst die Rechtsstaatlichkeit umgangen werden soll als Präzedenzfall. Es geht bei dieser Frage nicht um den Schutz eines Islamisten, sondern um den Schutz des Rechtsstaats und der Beibehaltung der Institution der Judikative.Ginge es nach vielen Deutschen, würde man auf den Rechtsstaat pfeifen und eher dikatorisch für Willkürjustiz sorgen.

Nun ist Samir A. nach Tunesien ausgewiesen, das deutsche Gericht fordert seine Zurückholung, während die tunesischen Behörden diese verweigern, da Sami A. in Tunesien gesucht würde, obgleich er sich dort auf freiem Fuß befindet. Zudem hat nun auch die EU ein Einreiseverbot erlassen, das die geplante Rückführung von seiten des deutschen Gerichts unmöglich macht, weswegen auch noch zu klären ist, ob nun EU-Recht vor deutsches Recht geht.Ein ziemliches Kuddelmuddel und viele Deutsche zweifeln einmal mehr an dem Rechtsstaat, der für sie als zahnloser Tiger und zudem als Hindernis für eine effektive Strafverfolgung erscheint. So unterschwellig grollt das deutsche Volk, dass man doch auf hehre Rechtsstaatprinzipen und demokratische Formen verzichten und mehr dikatorische und autoritäre Eigenjustiz üben sollte.

Es ist schon richtig, dass das deutsche Gericht auf die Rückholung besteht. Denn die Exekutive, die staatlichen Behörden haben die Urteile der Judikative, der Gerichte auszuführen. Ansonsten würde die Judikative als eigene Instanz und damit der Rechtsstaat ad absurdum geführt und könnte man sich gleich Gerichte sparen, wenn die Behörden nach eigenem Gutdünken tun und machen würden, was sie wollen. Es geht also durchaus um einen Präzedenzfall.Dennoch fragt man sich, warum soviele schon bestehende Gesetze nicht umgesetzt werden. Zum einen hängt dies mit der mangelnden Kooperation und Koordination zwischen Behörden, Sicherheitsorganen, Gerichten und Politik zusammen. Dann auch damit, dass rot-grüne Regierungen zu einem mehr laschen Rechts- und Strafvollzug neigen, während konservativere Länder wie Bayern eher für ihre harte Linie bekannt sind.

Dennoch überrascht es, dass islamistische Gefährder nicht einfach weggesperrt werden. Die Zahl der Gefährder ist hinreichend bekannt, auch ihre Namen und Addressen. Gefährder ist eine recht klar umrissene Kategorie, für die bestimmte Kriterien des Verfassungsschutzes und der Polizeibehörden gegeben sind. Desto mehr überrascht es, dass man in Bayern nun ein Polizeiaufgabengesetz (PAG) mit der Neuerung der “ drohenden Gefahr“als Grund für unbegrenzten Freiheitsentzug geschaffen hat, aber dieses auf die islamistischen Gefährder gar nicht anwendet.

Zum einen kritisieren Juristen, Staatsrechtler, Linke und Liberale den juristisch recht schwammigen und vagen Begriff der „drohenden Gefahr“, der durchaus Willkür und Polizeistaat die rechtliche Grundlage liefern könnte. Auffällig ist aber, dass es in Bayern und Bundesländern mit ähnlicher Gesetzgebung trotz PAG bisher noch zu keinen Verhaftungswellen oder gar vereinzelten Verhaftungen und Freiheitsentzügen für islamistische Gefährder gekommen ist, so dass man sich fragt, ob das PAG nicht vielleicht auch ein zahnloser Tioger ist. Bisher wurde das PAG und die „drohende Gefahr“ nur in einem Fall in Bayern angewandt: Ein Antifaschist wurde bei einer Anti-AfD-Demo beim Parteitag der AfD in Augsburg für 2 Wochen wegen des Tatbestands der „drohenden Gefahr“inhaftiert, was zeigt, dass dieses Gesetz scheinbar mehr gegen Linke gemünzt ist, aber auch schon bei Bagatellfällen angewandt wird als gegen islamistische Gefährder, die eine reale Gefahr darstellen und man nun ohne Probleme wegsperren könnte, um die Attentatsgefahr zu senken.

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