Lieferkettengesetz: Eine Plüschgranate gegen weltweite Ausbeutung

Lieferkettengesetz: Eine Plüschgranate gegen weltweite Ausbeutung

Autor: Gegenstandpunkt 4-2020

„Globale Wertschöpfungsketten machen 80 Prozent des Welthandels aus und sind Existenzgrundlage für über 450 Millionen Menschen. Keine zweite große Industrienation ist so intensiv in internationale Lieferketten eingebunden wie Deutschland… Im Zuge der weiteren weltwirtschaftlichen Verflechtung wanderten die umweltschädlichen, mit schmutziger Arbeit verbundenen Industrien in andere Weltregionen ab, beispielsweise nach Südostasien. Die hochproduktiven Industrien sind hier geblieben, wie beispielsweise die Verarbeitung von Rohstoffen. Die Produktion verursacht nun in den Entwicklungs- und Schwellenländern sehr hohe Belastungen von Mensch und Umwelt, von denen viele von uns nichts wissen wollen. Eigene Wirtschaftszweige gehen ein, illegale Chemikalien verseuchen Flüsse, Flächen werden enteignet, Menschen und immer wieder Kinder ausgebeutet. Sei es in Textilfabriken, in Minen oder Steinbrüchen oder auf Baumwollfeldern, Bananen- oder Kakaoplantagen. Mehr als 70 Millionen Kinder arbeiten unter diesen ausbeuterischen, gefährlichen Bedingungen. Wir hierzulande profitieren davon, dass Menschen weltweit unter solch verheerenden Bedingungen arbeiten… Wir dürfen nicht länger zulassen, dass unser Wohlstand aufgrund von Ausbeutung von Mensch und Natur erkauft ist! Wir müssen menschenwürdige Arbeit und den Erhalt natürlicher Lebensgrundlagen weltweit durchsetzen: Das ist die soziale Frage des 21. Jahrhunderts!“

Hier spricht keine globalisierungskritische NGO, sondern die Aufklärung erfolgt im Auftrag des christsozialen Bundesentwicklungsministers Dr. Gerd Müller höchstpersönlich (Themenseite „Faire globale Liefer- und Wertschöpfungsketten“ des Ministeriums, bmz.de; die folgenden Zitate daraus). Er prangert die Sauereien des globalen Kapitalismus in den schrillsten Tönen an – und er fordert nicht nur das Ende der Ausbeutung von Mensch und Natur, sondern hat im Unterschied zu anderen wohlmeinenden Weltverbesserern als Politiker auch ein unbestreitbares Machtmittel dazu in der Hand. Ein Gesetz muss her, das die Verantwortlichen zur Rechenschaft zieht:

„Wer Schäden anrichtet, muss dafür Verantwortung übernehmen – das gilt auch für Unternehmen. In den vergangenen Jahren ereigneten sich weltweit immer wieder Katastrophen, an denen deutsche Unternehmen durch ihre Geschäftstätigkeit direkt oder indirekt beteiligt waren.“

Mit seinem Gesetzesvorschlag verfolgt der Minister die Spur der für die Verheerungen in der Dritten Welt verantwortlichen Subjekte entlang der Lieferketten zurück. Er landet damit – erfrischenderweise – nicht bei uns allen als geizgeilen Verbrauchern, sondern beim wirklichen ökonomischen Endpunkt der Kette: bei den inländischen Unternehmen aus allen möglichen Branchen, die damit unbescholten ihr Geschäft machen. Bis jetzt!

Ein Schnellschuss aus moralischer Aufwallung ist diese Initiative freilich nicht. Schlappe 90 Jahre hat es gedauert, bis aus der Forderung des Völkerbundes nach internationalen Arbeits- und Sozialstandards UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte hervorgegangen sind, die klare Mindestanforderungen für soziale und ökologische Lieferketten ohne Kinderarbeit und Umweltschäden setzen; und ab da keine zehn Jahre, bis eine deutsche Gesetzesinitiative herangereift ist, die seit dem Jahr 2020 auch nicht länger auf freiwilliges Engagement und freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Unternehmer setzen will – damit hat die Politik nach eigener Auskunft allzu schlechte Erfahrungen gemacht. Zusammen mit dem sozialdemokratischen Arbeitsminister hat der Entwicklungsminister sich zu dem Einschnitt durchgerungen, die Unternehmer – jedenfalls wenigstens ab einer bestimmten, in der Koalition umstrittenen Betriebsgröße – tatsächlich gesetzlich dazu verpflichten zu wollen, sich für die elenden Umstände der Produktion, die unter ihrer Regie bzw. in ihrem Auftrag, auf jeden Fall zu ihrem Nutzen anderswo geschieht, überhaupt in sozialer Hinsicht zu interessieren und den Gesetzgeber darüber in Kenntnis zu setzen, wie ihre diesbezügliche Selbstkontrolle aussieht:

„Unternehmen müssen darüber berichten, wie sie Risiken in der Lieferkette analysieren, Präventionsmaßnahmen in der Geschäftspolitik verankern, Abhilfemaßnahmen ergreifen und einen Beschwerdemechanismus etablieren.“

Versprochen wird ihnen dafür, dass das Geforderte unheimlich günstig für sie zu haben sein wird, sodass die Kosten für Großunternehmen bei nur durchschnittlich 0,009 Prozent des Umsatzes liegen werden. Für den Fall, dass die Unternehmen der Forderung trotzdem nicht nachkommen, droht das Gesetz mit dem scharfen Schwert der Rechtsgewalt – mit Bußgeldern. Das bewirbt das Ministerium gerechterweise gleich als die Relativierung, als die es gemeint ist: Bei Verstößen droht den Unternehmen strafrechtliche Verfolgung, wird ein völlig zu Unrecht häufig genannter Irrtum über das Gesetz zitiert. Antwort: Richtig ist: Niemand muss ins Gefängnis. Ein Verstoß gegen die Berichtspflicht führt zum üblichen Bußgeld. Eine Strafmaßnahme, die sich praktischerweise sofort als schnöder Kostenfaktor darstellt, der sich gegen die 0,009-Prozent-Kosten der Kontrollmaßnahmen im Sinne freier Unternehmerkalkulationen abwägen lässt.

Außerdem soll das Gesetz den in den Entwicklungsländern ausgebeuteten Kindern und sonstigen Arbeitskräften endlich so etwas wie einen Rechtsschutz einräumen, denn

„Die Verletzung von Menschenrechten darf kein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen sein. Die Rechte von Betroffenen müssen besser beachtet werden. Betroffene von Menschenrechtsverletzungen brauchen Zugang zu Gerichten.“

Freilich muss den Betroffenen der Nachweis, dass gegen ihre heiligen Menschenrechte verstoßen wird, erst einmal gelingen, bevor sie einen Schadenersatz vor einem deutschen Gericht einklagen können. Auch hier ist Entwarnung angesagt: Deutschen Unternehmen steht eine riesige Klagewelle bevor. Ach wo! Richtig ist: Es gilt das Subsidiaritätsprinzip – die Beweislast liegt bei den Klägern und diese müssen sich zunächst an ihren unmittelbaren Arbeitgeber vor Ort wenden. Vielleicht kriegen sie von denen ja eine Bescheinigung über ihren Missbrauch ausgestellt, den sie dann an einem deutschen Arbeitsgericht einreichen können?

Das Gefälle zwischen dem Impetus der Beendigung der skandalösen Zustände und der geradezu grotesken Laschheit des gesetzlichen Heilmittels, in deren Namen für das Gesetz geworben wird, zieht sich durch den gesamten Vorstoß. Die Architekten des Gesetzes achten eben sehr genau darauf, dem unternehmerischen Geschäftsinteresse, das der Adressat ihres regelnden Eingriffs ist und sein soll, nicht zu nahe zu treten. Kostspielige Einschränkungen seiner Freiheit sind ihm keinesfalls zuzumuten, insbesondere wenn es um den internationalen Vergleich der Freiheiten und Bequemlichkeiten geht, die politische Standortverwalter ihren Unternehmen einräumen, den letztere in Fragen ihrer Standortwahl immerzu praktizieren. Die Weltverbesserer aus dem Entwicklungsministerium versprechen, wirklich an alles gedacht zu haben: Damit kein Standortnachteil entsteht, sollen die Vorgaben möglichst europa-, am besten weltweit gelten – Um ein level playing field für alle herzustellen, wird parallel auch an einer EU-Verordnung und Regeln auf UN-Ebene gearbeitet –, und die bestehenden deutschen Engagements in der Dritten Welt wollen sie damit auch auf keinen Fall behindern, im Gegenteil: Das Gesetz soll explizit den Grundsatz ‚Befähigung vor Rückzug‘ befördern und Unternehmen dabei unterstützen, sich langfristig – auch in Entwicklungsländern – zu engagieren.

Im Interview mit der FAZ (12.10.20) rechnet der Entwicklungsminister noch einmal anhand eines einschlägigen Beispiels vor, dass sich wirklich niemand zu fürchten braucht:

„Eine Jeans kostet hier im Laden 50 oder 100 Euro. In Bangladesch wird sie für gerade einmal 5 Euro produziert. Wenn Mindeststandards wie die vom Grünen Knopf gelten, dann kostet sie einen Euro mehr. Und die Näherinnen verdienen statt 15 Cent rund 30 Cent – und müssen nicht hungern.“

Das Angebot des Ministers zur Lösung des Weltausbeutungsproblems mag billiger sein als jedes T-Shirt im Discounter. Das hält die angegriffene Unternehmerschaft nicht davon ab, Zeter und Mordio zu schreien:

„Mit einem Lieferkettengesetz wird die Axt an das bisherige Erfolgsmodell der deutschen Wirtschaft mit stark internationalisierten Wertschöpfungsketten und einer starken Produktion im Ausland gelegt… Ich schaue mit großem Entsetzen auf das Lieferkettengesetz… Das führt zu einer massiven Belastung. Das Ganze hat durchaus das Potenzial, uns über Jahre so zu belasten, dass die Wirtschaftsentwicklung wesentlich geschwächt wird.“ (Lars Feld, Vorsitzender der Wirtschaftsweisen, Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats des Wirtschaftsrats der CDU und Kuratoriumsmitglied der Impuls-Stiftung des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer, dpa, 26.8.20)

Nicht einmal die weichgespülteste Variante eines Gesetzes gegen die Ausbeutung in der Dritten Welt kann die deutschen Unternehmer versöhnlich stimmen. Der Herr Minister muss sich wie jeder andere Weltverbesserer von ihnen sagen lassen, dass zu ihrem Geschäftserfolg, den schließlich auch er will und braucht, die globalen Ekelhaftigkeiten für Mensch und Umwelt quasi sachzwangmäßig dazugehören. Sie bestehen geradezu darauf: Den Kapitalismus, den sie als die Wirtschaft weltweit veranstalten, gibt es nur so.

https://de.gegenstandpunkt.com/artikel/lieferkettengesetz

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